Das Medizinalberufegesetz (Link: MedBG) bildet die gesetzliche Grundlage für die Berufsausübung als Arzt/in in der Schweiz. Voraussetzung für eine ärztliche Tätigkeit ist der Eintrag Ihres ausländischen Arztdiplomes ins schweizerische Medizinalberuferegister (Link: MedREG) nach vorgängiger Anerkennung des Diploms durch die Medizinalberufekommission (Link: MEBEKO).
Wenn Sie über einen in der EU- Richtlinie 2005/36* (Link: EU- Richtlinie 2005/36) aufgeführten Weiterbildungstitel verfügen (zB. Anästhesiologie, Allgemeine Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin), so können Sie diesen Weiterbildungstitel durch die MEBEKO anerkennen lassen.
Ausländische Weiterbildungstitel in Intensivmedizin sind gem. EU- Richtlinie 2005/36 in der Schweiz nicht anerkannt. Das schliesst eine ärztliche Tätigkeit auf einer schweizerischen Intensivstation nicht grundsätzlich aus. Die kantonalen Behörden bzw. das Krankenhaus in dem Sie arbeiten möchten erteilt Ihnen diesbezügliche Auskünfte.
Planen Sie eine ärztliche Leitungsfunktion (Chefarzt/Chefarzt Stv./leitender Arzt mit Chefarzt- Stv.- Funktion) auf einer SGI- anerkannten Intensivstation zu übernehmen, so ist der Erwerb des eidgenössischen /schweizerischen Facharzttitels Intensivmedizin oder eine fachgesellschaftliche Gleichwertigkeitsanerkennung Ihres ausländischen Weiterbildungstitels Intensivmedizin (sog. "Äquivalenzanerkennung") unabdingbar.
Das schweizerische Institut für Weiter-und Fortbildung (Link: SIWF) informiert über das aktuell gültige Weiterbildungsprogramm Intensivmedizin, das es zur Erlangung des eidgenössischen Facharzttitels Intensivmedizin zu erfüllen gilt.
Die aktuell gültige Richtlinie zur Äquivalenzanerkennung ausländischer intensivmedizinischer Weiterbildungen der schweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizin/SGI (Link: Äquivalenzanerkennung SGI) informiert über die Bedingungen für eine "Äquivalenzanerkennung" Ihres ausländischen Weiterbildungstitels Intensivmedizin durch die SGI.