Um eine ausländische Diplomausbildung in Intensivpflege gleichwertig in der Schweiz anerkennen zu lassen, müssen Sie zunächst Ihr Grunddiplom vom Schweizerischen roten Kreuz anerkennen lassen (siehe FAQ oben). Sie erhalten dann eine Registrierungsnummer, die Sie benötigen, um die nachfolgend vorgeschlagenen Schritte einzuleiten.
- Ich möchte nachträglich den Schweizer Berufstitel Dipl. Expertin/Experte Intensivpflege NDS HF erwerben
Sie können den eidgenössischen Titel „Diplomierte Expertin/Experte Intensivpflege NDS HF" nachholen. Dazu müssen alle Kriterien erfüllt werden, wie sie im Rahmenlehrplan des NDS HF AIN aufgeführt sind. Der eidgenössische Abschluss ist zwingend erforderlich, sollten Sie eine Karriere im pädagogischen Bereich der Weiterbildung in Intensivpflege anstreben. Informationen zum nachträglichen Titelerwerb (Voraussetzungen, Bedingungen, Umfang) erhalten sie bei den Bildungsanbietern für das Nachdiplomstudium AIN HF.
- Ich möchte die Gleichwertigkeit meines ausländischen Titels bei der SGI beantragen
Sie können ihre ausländische Fachweiterbildung in Intensivpflege gleichwertig der schweizerischen anerkennen lassen. Dies ermöglicht Ihnen ein Arbeiten auf einer schweizerischen Intensivstation zu den gleichen Bedingungen wie dem/der Inhaber/in eines schweizerischen Diploms. Ausserdem erlaubt ihnen die Gleichwertigkeit unter Bewilligung des Vorstandes der schweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizin eine Funktion im Management auf einer Intensivstation. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die Erteilung der Gleichwertigkeit nicht identisch ist mit dem eidgenössischen Titel „Dipl. Expertin/ Dipl. Experte Intensivpflege NDS HF“. Informationen zur Gleichwertigkeit (Voraussetzungen, Bedingungen, Kriterien) erhalten sie auf der Website der schweizerischen Gesellschaft für Intensivmedizin.