Lange Bearbeitungszeiten des SIWFs bei der Erteilung der Facharztdiplome

Die ausbleibende Erteilung des Facharzttitels ist nicht nur ärgerlich, sondern hat auch ganz konkrete berufliche und finanzielle Konsequenzen: Beförderungen verzögern sich, oder Mitarbeitende werden lediglich als Oberarzt-Stellvertretung angestellt, was zu lohnrelevanten Nachteilen führen kann. In bestimmten Fällen – insbesondere bei kantonalen Regelungen (z. B. zwingend erforderliche Berufsausübungsbewilligung für die OA-Position) oder spitalinternen Vorgaben – ist sogar eine Weiterbeschäftigung ohne Facharzttitel nicht möglich.

Um solche Härtefälle abzufedern, zeigt sich das SIWF gesprächsbereit. Gemäss einer E-Mail von Frau PD Dr. Monika Brodmann-Maeder, Präsidentin des SIWF, an Herrn Matthias Hänggi gelten derzeit folgende Kriterien für die Anerkennung eines Härtefalls:

- Übernahme einer Praxis, bei gleichzeitig ausstehendem Gesuch für eine Berufsausübungsbewilligung (BAB)

- Der nächste Karriereschritt, insbesondere ein geplantes Fellowship im Ausland, ist unmittelbar vom Vorliegen des Facharzttitels abhängig

- Eine Weiteranstellung ist ohne Facharzttitel nicht möglich

Bitte beachten: Eine reine Beförderung in eine Oberarztposition gilt nicht als Härtefall, da ansonsten ein Großteil der Anträge als Härtefälle eingestuft würde.

Für jene, die einen Härtefall geltend machen möchten, ist es zwingend erforderlich, entsprechende Nachweise beizulegen – etwa Auszüge aus dem Personalreglement oder relevante Passagen aus dem Leistungsauftrag der kantonalen Gesundheitsdirektion. Das HR-Team steht hier gerne unterstützend zur Seite.

Wir bitten um zeitnahe Rückmeldung, ob ein Antrag auf die Härtefallregelung gestellt wurde und ob dieser vom SIWF akzeptiert wurde.

Vielen Dank für Eure Mithilfe und das Verständnis.